GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot, jede Vereinbarung und jede Lieferung von Waren oder Dienstleistungen zwischen Alumcon und dem Kunden, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, wird davon ausgegangen, dass der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie deren Anwendung auf seine Bestellung zur Kenntnis genommen und in allen Teilen akzeptiert hat.
Der Kunde erkennt an, dass die Geltung etwaiger eigener AGB ausdrücklich ausgeschlossen ist. Eine diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechende Bedingung oder Bestimmung des Kunden ist nur gültig, wenn sie zuvor ausdrücklich und schriftlich von Alumcon akzeptiert wurde, und gilt nur für den Auftrag, der Gegenstand dieser Bedingungen ist.
Die mögliche vollständige oder teilweise Ungültigkeit, Nichtigkeit oder Undurchsetzbarkeit einer oder mehrerer Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der anderen Klauseln oder des übrigen Teils.
2. Angebote & Ausführung
Sofern nicht anders angegeben, sind alle Angebote und Kostenvoranschläge von Alumcon hinsichtlich Preis, Inhalt, Ausführung und Lieferung stets freibleibend und unverbindlich und gelten vorbehaltlich ausreichender Lagerbestände. Ein Angebot oder Angebot erlischt, wenn das Produkt, auf das sich das Angebot oder Angebot bezieht, nicht mehr verfügbar ist.
Die Vergütung von Alumcon für die Auftragserfüllung bestimmt sich entweder nach der tatsächlich aufgewendeten Stundenzahl oder nach dem vereinbarten Stundensatz.
Änderungen der bestellten Materialien oder Arbeiten und/oder Mehrarbeiten werden nach tatsächlichem Stundenaufwand und zum vereinbarten Stundensatz zusätzlich in Rechnung gestellt.
Zur Ausführung des Kundenauftrags ist Alumcon erst nach schriftlicher Annahme dieses Auftrags durch Alumcon verpflichtet. Die Vereinbarung ersetzt alle zuvor getroffenen mündlichen und/oder schriftlichen Vereinbarungen.
Die Ausführungszeiten sind immer ungefähre Angaben, sofern nicht anders angegeben. Eine feste Laufzeit muss im Angebot deutlich und ausdrücklich angegeben werden.
Jede Vereinbarung zwischen Alumcon und dem Kunden wird am eingetragenen Sitz von Alumcon in Belgien, 2431 Veerle, tessenderloseweg 78 geschlossen.
Wir sind nicht verantwortlich für Farbunterschiede.
3. Stornierung
Eine Stornierung einer Bestellung durch den Kunden muss immer schriftlich erfolgen und ist nur gültig, wenn sie von Alumcon schriftlich akzeptiert wird
Im Falle einer Stornierung durch den Kunden ist der Kunde verpflichtet, eine pauschale Entschädigung in Höhe von 40 % des Gesamtbetrags der Bestellung zu zahlen, unbeschadet des Rechts von ALumcon, seinen tatsächlichen Schaden geltend zu machen, wenn dieser die vereinbarte Pauschale übersteigt.
Unbeschadet des Vorstehenden hat Alumcon immer das Recht, die erzwungene Erfüllung des Vertrages zu verlangen.
4. Angaben & Pflichten des Kunden
Alumcon erbringt ihre Leistungen im Rahmen der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen, Informationen und Unterlagen. Der Kunde stellt sicher, dass alle Unterlagen und Informationen, von denen Alumcon erforderlich sind oder von denen der Kunde vernünftigerweise wissen sollte, dass sie für die Ausführung seines Auftrags erforderlich sind, Alumcon_cc781905-5cde rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden -3194-bb3b-136bad5cf58d_ bereitgestellt.
Der Kunde garantiert die Genauigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen, Spezifikationen, Richtlinien und Anweisungen, die er Alumcon zur Verfügung stellt. Alumcon ist nicht verpflichtet, den Inhalt, die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Kunden bereitgestellten Informationen zu kontrollieren.
Befinden sich am Ausführungsort unterirdische Infrastrukturen (z. B. Rohrleitungen oder Bauwerke), wird der Auftraggeber Alumcon informieren und ihm die aktuellsten Pläne zur Verfügung stellen. Alumcon behält sich das Recht vor, die Ausführung der Arbeiten auszusetzen, solange ihr die Pläne nicht mitgeteilt wurden, ohne dass der Kunde dafür Schadensersatz oder Preisminderung verlangen kann.
Der Kunde garantiert, dass am Ort der Lieferung und/oder Leistungserbringung alle Voraussetzungen gegeben sind, damit Alumcon die vereinbarten Arbeiten nach dem Stand der Technik durchführen kann. Für die erforderlichen Genehmigungen, wie z. B. städtebauliche Genehmigungen, ist der Kunde selbst verantwortlich. Alumcon behält sich das Recht vor, die Ausführung der Arbeiten auszusetzen, wenn sich herausstellt, dass der Kunde nicht über die erforderlichen Genehmigungen verfügt. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, die dadurch entstehenden Kosten zu tragen.
Der Kunde gewährleistet eine gute Erreichbarkeit der Standorte für die Ausführung der Arbeiten durch Alumcon. Können die Arbeiten durch Verschulden des Kunden (z.B. wegen Schließung der Baustelle, Fehlen erforderlicher Genehmigungen etc.) nicht zum vorgesehenen Zeitpunkt beginnen, ist Alumcon berechtigt, dem Kunden Kosten und Wartezeiten in Höhe von der eingetretenen Verzögerungen und dies zum vereinbarten Stundensatz.
5. Lieferung
Der Liefertermin von Alumcon ist nur ein Zieltermin. Eine Lieferverzögerung kann niemals zu einer Minderung des vereinbarten Preises, einer Entschädigung, einer Stornierung des Auftrages oder einer Auflösung des Vertrags auf Kosten von Alumcon führen.Auf keinen Fall besteht für letztere eine Ergebnisverpflichtung.
Änderungen der Bestellung heben automatisch die vorgegebene Lieferfrist auf.
Alumcon kann unter keinen Umständen für Verzögerungen aufgrund von Versäumnissen von Lieferanten von Alumcon, dem Kunden oder sonstigen Dritten haftbar gemacht werden.
6. Subunternehmer und Beauftragte
Alumcon ist berechtigt, sich bei der Erfüllung seines Auftrags unterstützen zu lassen oder Subunternehmer oder Beauftragte hinzuzuziehen. Alumcon muss den Kunden hierüber nicht vorher informieren.
Arbeiten, die Alumcon als Subunternehmer auszuführen hat, sind immer Teil der Haftung des Auftraggeber-Auftragnehmers gegenüber dem Kunden. Alumcon kann in keiner Weise für die vom Endkunden durchgeführten Arbeiten haftbar gemacht werden.
7. Zahlung
geht die Vorausrechnung nicht fristgerecht auf dem Konto von alumcon ein, kann alumcon den Angebotspreis nicht garantieren, nur bei fristgerechter Zahlung der Vorausrechnung gelten der Angebotspreis und die Rabatte oder aktuellen Aktionen zu diesem Zeitpunkt .
Das fällige Entgelt, erhöht um die Mehrwertsteuer, wird dem Kunden per Rechnung in Rechnung gestellt. Sofern nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen von Alumcon bei Fälligkeit zahlbar.
Vorauszahlung beträgt 50 % Zwischenrechnung 35 % Restbetrag von 15 % muss am Tag nach der Platzierung bezahlt werden.
Rechnungen, denen nicht innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum detailliert per Einschreiben widersprochen wird, gelten als endgültig und unwiderruflich angenommen.
Die Nichtzahlung am Fälligkeitsdatum einer einzelnen Rechnung macht den fälligen Saldo aller anderen Rechnungen, auch nicht abgelaufener Rechnungen, sofort fällig und von Rechts wegen zahlbar, und alle zulässigen Zahlungsbedingungen gelten als nicht geschrieben. Alumcon behält sich außerdem das Recht vor, die Erfüllung aller laufenden Verträge auszusetzen und/oder die laufenden Verträge ohne vorherige Inverzugsetzung aufzulösen.
Jeder vom Kunden geschuldete Betrag, der am Fälligkeitstag nicht oder nicht rechtzeitig bezahlt wurde, wird von Rechts wegen und ohne Vorankündigung zu einem festen und unteilbaren Satz um eine Entschädigung von 10 % mit einem Mindestbetrag von 250,00 € erhöht. und mit Verzugszinsen in Höhe von 1 % pro Monat, wobei jeder begonnene Monat als vollständig abgelaufen gilt.
Alumcon behält sich das Recht vor, eine Vorausrechnung und eine Rechnung zu erstellen oder Zahlungsgarantien zu verlangen. Bei Nichtzahlung einer Anzahlungsrechnung am Fälligkeitstag behält sich Alumcon das Recht vor, die Ausführung der Arbeiten oder Lieferungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen, ohne dass der Kunde Schadenersatz verlangen kann hierfür werden gefordert.
Zugelassene Rabatte verfallen, wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht eingehalten werden.
Für den Fall, dass der Kunde mehrere fällige und zahlbare Schulden hat, ist Alumcon entgegen Artikel 1253 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs berechtigt, Zahlungen auf eine Schuld seiner Wahl anzurechnen.
8. Eigentumsvorbehalt
Alumcon behält sich das ausschließliche Eigentum an allen von ihr gelieferten Waren vor, bis alle im Rahmen der Lieferung geschuldeten Beträge, einschließlich etwaiger pauschaler Entschädigungen, Verzugszinsen und Kosten für den Fall des Zahlungsverzugs, vollständig bezahlt sind.
9. Inspektion & Reklamationen
Bei Lieferung und Montage hat der Kunde zu prüfen, ob die Materialien und Arbeiten der Vereinbarung entsprechen (richtige Materialien, richtige Qualität, richtige Menge, Schadensfreiheit usw.).
Reklamationen bezüglich der gelieferten Materialien müssen Alumcon unter Androhung des Verfalls und des Anspruchs auf Schadensersatz, Preisminderung oder Rückerstattung innerhalb von 5 Werktagen nach Lieferung per Einschreiben begründet gemeldet werden Reklamationen setzen die Zahlungsverpflichtungen von nicht aus der Kunde.
Der Kunde ist verpflichtet, die durch unberechtigte Beanstandungen entstandenen Kosten zu erstatten.
10. Haftung
Die Haftung von Alumcon ist auf den Ersatz des vorhersehbaren, unmittelbaren und etwaigen Schadens des Kunden beschränkt, unter Ausschluss aller mittelbaren und immateriellen Schäden. Jede von Alumcon geschuldete Entschädigung, mit Ausnahme von vorsätzlichem Fehler, ist auf den Höchstbetrag begrenzt, den Alumcon dem Kunden für die Materialien und Arbeiten, die zu dem Schaden des Kunden geführt haben, in Rechnung gestellt hat oder vertraglich hätte in Rechnung stellen müssen. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich und bedingungslos damit einverstanden, auf weitergehende zu verzichten
Alumcon kann in keinem Fall für Schäden haftbar gemacht werden, die auf das Alter des Gebäudes zurückzuführen sind, in dem die Arbeiten ausgeführt werden, wie z. B. das Lösen von Putz oder Fliesen während der Ausführung der Arbeiten.
Wenn versteckte Mängel festgestellt werden, muss der Kunde Alumcon dies innerhalb von 5 Tagen nach Entdeckung per Einschreiben mitteilen, andernfalls kann der Kunde keinen Anspruch mehr auf Schadensersatz, Preisminderung, Rückerstattung, Reparatur oder Ersatz geltend machen. . Jede von Alumcon geschuldete Entschädigung ist auf den Höchstbetrag begrenzt, den Alumcon dem Kunden für die Materialien und Arbeiten, die dem Kunden einen Schaden zugefügt haben, in Rechnung gestellt hat oder vertraglich hätte in Rechnung stellen müssen. Der Kunde verzichtet ausdrücklich und vorbehaltlos auf weitergehende Schadensersatzansprüche gleich welcher Art.
11. Höhere Gewalt
Im Falle höherer Gewalt wird Alumcon von jeglicher Verpflichtung frei, ohne dass der Kunde Schadensersatz oder Erstattung bereits gezahlter Beträge verlangen kann. Höhere Gewalt umfasst alle Umstände, die nicht auf ein Verschulden von Alumicon zurückzuführen sind und die die Erfüllung ihrer Verpflichtungen unmöglich, erschweren, verzögern oder verteuern, wie z. B., aber nicht beschränkt auf, Feuer, Maschinenstillstand, Unfälle, Streiks oder Aussperrungen, außergewöhnliche Verkehrsstörungen, außergewöhnliche Wetterbedingungen wie Sturm, Schnee oder Überschwemmungen, Ein- und Ausfuhrbeschränkungen, Erhöhungen von Steuern, Abgaben, Gebühren, Abgaben, Abgaben und Zöllen oder andere behördliche Abgaben Maßnahmen, Wechselkursschwankungen, Inflation, Epidemie oder Pandemie, Aufruhr oder Krieg, Fehler, Verzögerungen, Preiserhöhungen aufgrund oder höherer Gewalt von Lieferanten oder Dienstleistungen. Die Zurechenbarkeit und Unabwendbarkeit der vorgenannten Umstände gilt stets als erworben.
12. Datenschutz
Alumcon erhebt und verarbeitet die personenbezogenen Daten seiner Kunden. Für eine detaillierte Beschreibung der Verarbeitungsmethode und der Verarbeitungszwecke wird auf die Datenschutzrichtlinie verwiesen, die auf der Website van https://www.alumcon.be eingesehen werden kann
13. Streitigkeiten
Auf alle Angebote, Kostenvoranschläge und Vereinbarungen zwischen Alumcon und dem Kunden findet stets belgisches Recht Anwendung. Die Gerichte in Antwerpen, Abteilung Antwerpen und das Vredesrecht sind ausschließlich zuständig für alle Streitigkeiten, die sich aus den Vereinbarungen mit Alumcon ergeben